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Was bedeutet Insolvenzgeld?

Das Insolvenzgeld (InsG) ist eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit (BfA). Es handelt sich um eine „soziale Absicherung“, auf die alle Arbeitnehmer, auch Studierende und Gelegenheitsarbeiter, Anspruch haben. Beim InsG handelt es sich um eine Lohnersatzleistung für nicht mehr vom Arbeitgeber gezahlte Nettolöhne, die jedoch auf maximal das Dreifache des Nettomonatslohns begrenzt ist. Voraussetzung für die Zahlung ist der Insolvenzfall.

Insolvenzereignis

Als Insolvenzereignis gilt der Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der Tag der Ablehnung des Antrags mangels Masse oder der Tag der vollständigen Einstellung der Geschäftstätigkeit. Insolvenzmittel werden von der Bundesagentur für Arbeit rückwirkend nach dem Insolvenzereignis bis maximal 3 Monate vor dem Insolvenzereignis (z. B. Betriebseröffnung) ausgezahlt. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis vor dem Insolvenzereignis endet, endet auch der Insolvenzgeldzeitraum mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Wie stelle ich einen Antrag auf Insolvenz?

Sie müssen Insolvenzzahlungen innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis persönlich bei der Agentur für Arbeit beantragen, in der sich der Geschäftssitz des insolventen Arbeitgebers befindet (siehe Insolvenzereignisse). Anträge können grundsätzlich formlos gestellt werden. Es sollte jedoch das vom Arbeitsamt bereitgestellte Formular verwendet werden. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, sollten Anträge mit größtmöglicher Sorgfalt ausgefüllt werden. Der Erhalt von Insolvenzgeldern ist steuerfrei. Sie sollte jedoch bei der Bestimmung des Steuersatzes für das verbleibende steuerpflichtige Einkommen berücksichtigt werden (progressive Bedingungen). Daher bescheinigt der Insolvenzverwalter lediglich den vom Arbeitgeber gezahlten Nettolohn. Während der Insolvenzleistung erhält der Arbeitnehmer eine gesonderte Bescheinigung von der Agentur für Arbeit, die Sie zusammen mit Ihren Einkommensteuererklärungsunterlagen mitbringen sollten.

Welche Forderungen werden bezahlt?

Grundsätzlich wird Ihr ausstehender Nettolohn (ab 1. Januar 2004 nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze – ausgenommen AG-Anteile ehrenamtlicher und privat Versicherter) aus der Insolvenzmasse ausgezahlt. Darüber hinaus erhalten Sie nach gesetzlichen Abzügen Überstundenvergütung, wiederkehrende oder einmalige Zulagen (z. B. zusätzliches Urlaubsgeld), Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Gefahrenzulagen, Fahrt- und Schmutzzulagen, Provisionen, Gebühren und Gewinnbeteiligungen vorausgesetzt, dass der fällige Zeitraum der Insolvenzmittel (dh maximal 3 Monate ausstehend) angesammelt ist. Sonderzahlung: …sollte nicht als zeitlich befristete Leistung, sondern als befristete Leistung eingestuft werden, sofern die grundlegenden Anspruchsvoraussetzungen während der Laufzeit des Insolvenzfonds erfüllt wurden. Das Gehalt beinhaltet auch eine anteilige Weihnachtsprämie, zahlbar innerhalb der dreimonatigen Insolvenzfondsfrist, sofern vertraglich dazu berechtigt (d. h. 3/12). Zum Insolvenzgeld gehören außerdem: Jubiläumsgeld, Heirats- und Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss zum Krankengeld (ohne Beitragsbemessungsgrenzen), wenn dieser Anspruch auch in die drei Monate fällt, für die Sie keinen Nettolohn bezogen haben.

Welche Forderungen werden nicht bezahlt?

Anstellung für angesparte Stunden vor Ablauf der 90-Tage-Frist (Baugewerbe) (Zeitkonto), Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge, Entgelte aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder nach der Beendigung geltend zu machende Zeit. Urlaubsgeld, das Ihnen aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusteht, wird grundsätzlich nicht berücksichtigt. Der Anspruch auf Zahlung einer Abfindung (Ihr Rechtsanspruch auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses und auf Dauerdienstleistung) wird zur Insolvenzforderung und muss beim Insolvenzverwalter im Insolvenzformular angemeldet werden. Wenn die Ansprüche erst nach Beginn des Konkurses entstehen, werden diese Ansprüche zu Verbindlichkeiten gegenüber dem Nachlass (oder aus dem Nachlass, wenn Ihr Arbeitsverhältnis nach Beginn des Konkurses rechtmäßig endete) und müssen beim Insolvenzverwalter eingereicht werden.

Information zum Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz erstreckt sich über die gesamte Laufzeit des Insolvenzfonds, also bis zu drei Monate, da auch die Rückstände an Sozialversicherungsbeiträgen und die Höhe der BfA übernommen werden. Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, solange Ihr Arbeitsverhältnis noch nicht beendet ist. Im Falle einer Kündigung bleibt der Versicherungsschutz bestehen, solange Sie weiterhin ordnungsgemäß beschäftigt sind.

Wie läuft die Fortführung / Sanierung eines insolventen Betriebes ab?

Wenn der Geschäftsbetrieb nicht eingestellt wurde, wird der vorläufige Insolvenzverwalter versuchen, den Betrieb fortzusetzen. Ausnahmen können daher häufig nicht gewährt werden. Jetzt haben Sie die Pflicht, Ihre Arbeit ernsthaft zu erledigen. Bei der Fortführung des Unternehmens geht es nicht nur darum, erhebliche Erträge (für Gläubiger wie Lieferanten, Banken etc.) zu erwirtschaften, sondern der Insolvenzverwalter wird in dieser Phase auch die Möglichkeit prüfen, das Unternehmen an einen potenziellen Käufer zu verkaufen. Eine solche Übernahme würde Arbeitsplätze garantieren. Daher liegt es im Eigeninteresse aller Mitarbeiter, dass der Betrieb reibungslos weiterläuft.

Information zur Kündigung und Freistellung

Grundsätzlich gilt: Die Einleitung des Verfahrens berührt das Arbeitsverhältnis erst dann, wenn der Vorgesetzte oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gemäß § 113 InsO beendet. Daher muss der Arbeitnehmer bis zur Kündigung weiterarbeiten. Die Gehälter werden überwiegend vom Insolvenzverwalter gezahlt. Ein bestehendes Arbeitsverhältnis kann vom Insolvenzverwalter nur mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit einer Frist von maximal 3 Monaten gekündigt werden; entsprechend kürzere Kündigungsfristen. Es ist jedoch möglich, dass Ihr Arbeitgeber (der Schuldner) Sie vor Beginn des Insolvenzverfahrens freistellt. Hierzu ist die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erforderlich. Allerdings macht die Befreiung nur dann Sinn, wenn Ihr Arbeitgeber den Geschäftsbetrieb eingestellt hat oder die Anordnungsverhältnisse eine generelle Fortführung des Betriebs nicht zulassen.

Was ist ein Differenzlohn?

Hierbei handelt es sich um den während der Kündigungsfrist (bzw. am Ende der Kündigungsfrist) angesammelten Nettolohnanspruch, von dem die in dieser Zeit bezogenen Lohnleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld aus dem Zeitraum der fortlaufenden Lohnzahlung) abgezogen werden. oder Gehalt vom neuen Gehalt). Arbeitgeber). Dabei handelt es sich um eine Kollektivhaftung nach § 55 InsO. Der Anspruch auf Abfindung entsteht frühestens mit dem Insolvenzzeitpunkt.

Was ist eine Insolvenzforderung?

Forderungen, die der Schuldner zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat, werden als Insolvenzvollmachten bezeichnet. Schulden zahlungsunfähiger Vermögenswerte werden vorzugsweise durch die Insolvenzmasse vor der Insolvenzbefugnis beglichen. Liegt nach der Abwicklung ein Guthaben vor, so wird die Insolvenzbefugnis nach dem Grad der Zahlungsunfähigkeit aufgelöst.

Was ist eine Forderungsanmeldung?

Wird über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Gläubiger nur den Insolvenzverwalter einfordern. Zu diesem Zweck wird er gebeten, seine (Brutto-)Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter mittels einer sogenannten Forderungserklärung darzulegen und festzustellen. Um die Verarbeitung effizienter zu gestalten, werden die Daten in der Regel in einer einheitlichen Form mithilfe eines Formulars erhoben. Der Antrag ist schriftlich in zweifacher Ausfertigung beim Insolvenzverwalter einzureichen. Die Anmeldung muss innerhalb der vom Insolvenzgericht gesetzten Anmeldefrist erfolgen. Die Anmeldefrist finden Sie entweder im Schreiben des Insolvenzverwalters oder im Beschluss des Schuldners über die Insolvenzeröffnung, beispielsweise in den Verfahrensinformationen des Insolvenzportals. Bis zum Ablauf der Frist kann die Forderung noch angemeldet werden. Bei verspäteter Schadensersatzforderung können zusätzliche Kosten anfallen, die in der Regel 15 Euro betragen. Für die Verteilung der Arbeitnehmeransprüche ist § 38 InsO maßgebend.

Die Insolvenzquote

Die Quote ist der Bruchteil, den der einzelne Gläubiger aus dem Nachlass erhält. Er wird berechnet, indem der Gesamtbetrag der Gläubigerforderungen und der aufzuteilende Betrag verglichen werden, z.B. Gesamtanzeige 100.000 Euro, Summe 3.000 Euro = Quote 3 %. Ein Gläubiger, dessen Forderung größer als 1000 Euro ist, erhält dann 30 Euro.

Formulare zum Download

Die notwendigen Formulare finden Sie ebenfalls auf der Seite der Arbeitsagentur

 

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